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WAHLARZT

Als Wahlärztin habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen. Da ich auch nicht auf ELGA zurückgreifen kann, bitte ich Sie alle Ihre Befunde (Entlassungsbriefe, Arztbriefe, MRT, CCT, Labor, etc.) mitzunehmen.

Sie erhalten bei uns am Ende eines Ordinationsbesuches eine Honorarnote, die Sie bar oder per Bankomat/Kreditkarte begleichen können. Die Honorarnote können wir mittlerweile für Sie bei Ihrer Krankenkasse elektronisch einreichen. Ihre Krankenkasse refundiert Ihnen einen Teil des bezahlten Honorars (bis zu 80% des Kassentarifes).

 

Wenn Sie eine Privatversicherung für ambulante Leistungen haben, bekommen Sie üblicherweise das Honorar zur Gänze zurück.

Telemedizinische Konsultation sowie Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich.

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